Die Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, ist ein Insolvenzverfahren, das von einer natürlichen Person zur Regulierung ihrer privaten Schulden beantragt wird. Bei der Privatinsolvenz werden die Schulden der Privatperson erfasst und im Rahmen eines Insolvenzverfahrens abgewickelt. Ziel ist es, eine gerechte und geordnete Befriedigung der Gläubiger zu erreichen und Schuldnerinnen bzw. Schuldner wirtschaftlich zu entlasten. Die Privatinsolvenz kann zu einer Restschuldbefreiung führen.
Ein Privatinsolvenzverfahren dauert drei Jahre.
Die Privatinsolvenz hat einige Nachteile. Zum einen wird das Insolvenzverfahren öffentlich bekannt gemacht (www.insolvenzbekanntmachungen.de), was sich auf das persönliche Ansehen und die Kreditwürdigkeit auswirken kann. Außerdem kann es zu Einschränkungen bei der Verfügung über das Einkommen kommen, da der pfändbare Betrag abgetreten wird.
Es gibt keine Mindestschuldengrenze für eine Privatinsolvenz. Grundsätzlich können Schuldnerinnen und Schuldner, unabhängig von der Höhe der Schulden, einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen.
Bei einer Privatinsolvenz wird der pfändbare Betrag des Einkommens an den Insolvenzverwalter abgeführt. Das unpfändbare Einkommen verbleibt der Schuldnerin bzw. dem Schuldner und dient der Sicherung des Existenzminimums. Es variiert je nach persönlicher Situation, zum Beispiel Familienstand und Unterhaltsverpflichtungen. Der konkrete pfändungsfreie Betrag ergibt sich aus der Pfändungstabelle.
Für eine Privatinsolvenz müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss eine Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegen, ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern muss gescheitert sein und die Schuldnerin bzw. der Schuldner muss ihren oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Während der Privatinsolvenz gibt es bestimmte Verhaltensregeln und Pflichten, die Schuldnerinnen und Schuldner beachten müssen. Dazu gehört zum Beispiel die Pflicht, den Insolvenzverwalter über alle Vermögensänderungen und Einkünfte zu informieren. Außerdem ist es in der Regel verboten, neue Schulden anzuhäufen oder Vermögenswerte zu verheimlichen oder zu veräußern, um sie der Insolvenzmasse zu entziehen. Verstöße gegen diese Pflichten können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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