Die Wohlverhaltensphase ist der zweite Teil des Insolvenzverfahrens für Privatpersonen. Während dieser Phase müssen Schuldner bestimmte Regeln und Verpflichtungen einhalten. Die Wohlverhaltensphase endet drei Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Die Wohlverhaltensphase bei Privatinsolvenz schließt sich an das Insolvenzverfahren, dem ersten Verfahrensabschnitt, an:
Die Wohlverhaltensphase bietet verschiedene Vorteile für Schuldnerinnen bzw. Schuldnern, die mit finanziellen Schwierigkeiten kämpfen. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile:
Die Einhaltung der Regeln in der Wohlverhaltensphase wird von einem Treuhänder überwacht. Der Treuhänder ist eine unabhängige Person, die vom Gericht ernannt wird und die Aufgabe hat, die Zahlungen in die Masse zu überwachen, z.B. pfändbare Gehaltsanteile. Außerdem überwacht er, dass Schuldnerinnen und Schuldner ihren Verpflichtungen nachkommen.
In einigen Fällen ist es möglich, dass die Wohlverhaltensphase vorzeitig beendet wird. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Schuldnerinnen bzw. Schuldner ihre Schulden vollständig zurückzahlen oder eine andere Vereinbarung mit den Gläubigern getroffen wird.
Ja, die Wohlverhaltensphase hat vorübergehende Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit. Es ist möglich, dass dies in Ihrer Kreditakte sowie bei der SCHUFA vermerkt wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass sich die Kreditwürdigkeit im Laufe der Zeit wieder verbessern kann. Der Eintrag bei der SCHUFA wird sechs Monate nach Erteilung der Restschuldbefreiung wieder gelöscht.
Die Wohlverhaltensphase im Rahmen einer Privatinsolvenz bietet Schuldnerinnen und Schuldnern eine Möglichkeit, ihre finanzielle Situation zu verbessern und einen Neuanfang zu machen. Voraussetzung ist die Einhaltung bestimmter Regeln und Verpflichtungen. Näheres regelt § 295 ff. InsO.
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