1,2,3, schuldenfrei. Drei Jahre Restschuldbefreiung für natürliche Personen (Ich, Du, Er, Sie, Es).
Eine natürliche Person erhält in drei Jahren Restschuldbefreiung. Ob ein Insolvenzregelverfahren oder ein sogenanntes Verbraucherinsolvenzverfahren durchgeführt wird, hängt an juristischen Details. Im Ergebnis ist die Einordnung für den Betroffenen jedoch egal. Die Dauer von drei Jahren ist das einzig Entscheidende.
Lediglich Verbraucherverfahren benötigen vorab einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan, den Sie mit Hilfe des InsoCenters durchführen können.
Das InsoCenter bietet 20 Jahre Insolvenzerfahrung. Unser Team besteht aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsjuristen, Bankbetriebswirten und qualifizierten Insolvenzsachbearbeiter/innen. Wir haben bereits viele 1000 Verfahren bearbeitet und beraten auch Sie gerne.
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