Unter Restschuldbefreiung versteht man die Befreiung von Schulden nach erfolgreichem Abschluss eines Insolvenzverfahrens. Durch die Restschuldbefreiung werden Schuldnerinnen und Schuldner die nicht erfüllten Verbindlichkeiten „erlassen“ und sie erhalten die Chance auf einen schuldenfreien Neuanfang. Die Restschuldbefreiung ist an verschiedene Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft und kann nach der Wohlverhaltensphase erteilt werden.
Die Restschuldbefreiung ist ein zentrales Ziel des Insolvenzverfahrens nach erfolgreichem Abschluss des Insolvenzverfahrens und Erfüllung aller Voraussetzungen. Das Gericht prüft und entscheidet über den Antrag. Bei positiver Entscheidung wird die Restschuldbefreiung erteilt.
Nach der Restschuldbefreiung ist es wichtig, die finanzielle Situation im Auge zu behalten und verantwortungsvoll mit Geld umzugehen. Es kann sinnvoll sein, einen Haushaltsplan zu erstellen, Rücklagen zu bilden und keine neuen Schulden zu machen. Außerdem empfiehlt es sich, die eigene Bonität und den Schufa-Score im Auge zu behalten.
Nach erfolgreicher Restschuldbefreiung sind Sie von den im Insolvenzverfahren festgestellten Schulden befreit. Es können aber noch Schulden außerhalb des Insolvenzverfahrens bestehen. Wichtig ist, dass Sie Ihre finanzielle Situation im Auge behalten und keine neuen Schulden anhäufen.
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