Ein P-Konto, auch Pfändungsschutzkonto genannt, ist ein spezielles Bankkonto, das dem Schutz des Existenzminimums dient. Sind Schuldnerinnen bzw. Schuldner von einer Pfändung betroffen, können sie ihr normales Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen. Das P-Konto bietet einen gesetzlichen Pfändungsschutz und gewährleistet, dass ein bestimmter Sockelbetrag des Guthabens unpfändbar bleibt. Damit ist sichergestellt, dass Schuldnerinnen und Schuldner das Geld für den täglichen Bedarf zur Verfügung steht.
Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein spezielles Bankkonto, das vor Pfändungen geschützt ist. Es ermöglicht Schuldnerinnen und Schuldnern, über einen bestimmten monatlichen Freibetrag zu verfügen, auch wenn ihr Einkommen gepfändet wird. Ein normales Konto kann in ein P-Konto umgestellt werden.
Um ein P-Konto zu eröffnen, benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
Ein Pfändungsschutzkonto kann jede volljährige Person beantragen, die über ein Girokonto verfügt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Person Schulden hat oder nicht.
Um ein Pfändungsschutzkonto einzurichten, können Sie sich an Ihre Bank oder Sparkasse wenden.
Der Freibetrag für ein Pfändungsschutzkonto richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen gemäß der Pfändungsschutztabelle.
Das Kreditinstitut hat die Bescheinigung für die Dauer von zwei Jahren zu beachten. Danach kann es eine neue Bescheinigung verlangen. Dies gilt auch, wenn sich die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse des Kontoinhabers geändert haben.
Die Eröffnung eines Pfändungsschutzkontos ist bei vielen Banken und Sparkassen sowohl vor Ort in der Filiale als auch online möglich. Ob eine Online-Eröffnung möglich ist, erfahren Sie auf der Internetseite Ihrer Bank oder beim Kundenservice.
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