Unter Pfändungsschutz versteht man die gesetzliche Regelung, dass bestimmte Vermögenswerte oder Einkommensbestandteile von Schuldnerinnen und Schuldnern vor einer Pfändung geschützt sind. Der Pfändungsschutz dient dem Schutz des Existenzminimums und stellt sicher, dass ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Unpfändbar kann zum Beispiel der notwendige Hausrat, bestimmte Sozialleistungen oder Grundnahrungsmittel sein.
Die Höhe des Pfändungsschutzes für eine Person ändert sich jedes Jahr zum 01.07. und kann der im Internet verfügbaren Pfändungstabelle entnommen werden. Das bedeutet, dass dieser Betrag vor einer Pfändung geschützt ist und nicht an Gläubiger ausgezahlt werden darf.
Die Höhe des Pfändungsfreibetrages hängt von den persönlichen Verhältnissen des Kontoinhabers ab. Bei Unterhaltspflichten oder besonderen Umständen kann sich der Freibetrag erhöhen.
Befindet sich zu viel Geld auf einem P-Konto und es liegt keine Pfändung vor, bleibt der überschüssige Betrag verfügbar und kann uneingeschränkt verwendet werden. Es erfolgt keine automatische Überweisung oder Beschränkung des Guthabens.
Ein Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt, ist ein besonderes Bankkonto, das vor Pfändungen geschützt ist. Es ermöglicht Schuldnerinnen und Schuldnern, über einen bestimmten monatlichen Freibetrag/Sockelbetrag zu verfügen, auch wenn ihr Konto gepfändet wird.
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