Die Wohlverhaltensphase ist ein wichtiger Teil des Insolvenzverfahrens, insbesondere bei der Privatinsolvenz. Sie bezeichnet den Zeitraum nach Beendigung des Insolvenzverfahrens, in dem Schuldnerinnen und Schuldner bestimmte Obliegenheiten erfüllen müssen, um die Restschuldbefreiung zu erlangen.
Während der Wohlverhaltensphase haben sich Schuldnerinnen und Schuldner redlich zu verhalten und ihre finanziellen Verpflichtungen bestmöglich zu erfüllen. Dazu gehört beispielsweise die Pflicht, pfändbares Einkommen zur Befriedigung der Gläubiger an den Treuhänder abzutreten. Außerdem dürfen Schuldnerinnen und Schuldner in dieser Phase keine neuen unangemessenen Schulden machen und müssen sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemühen.
Wenn Schuldnerinnen und Schuldner während der Wohlverhaltensphase alle Obliegenheiten erfüllen und sich redlich verhalten, wird ihnen am Ende der Phase die Restschuldbefreiung erteilt. Das bedeutet, dass die restlichen Schulden erlassen werden und Schuldnerinnen sowie Schuldner schuldenfrei neu anfangen können. Es ist wichtig, während der Wohlverhaltensphase eng mit dem Treuhänder und der Schuldnerberatung zusammenzuarbeiten, um die Anforderungen zu erfüllen und die bestmögliche finanzielle Zukunft nach der Insolvenz zu gestalten.
Das Verfahren dauert insgesamt drei Jahre. Die Wohlverhaltensphase ist ein Teil dieser drei Jahre und variiert. Für Schuldnerinnen und Schuldner hat dies jedoch keine Bedeutung.
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