Die Wirkung der Restschuldbefreiung bezieht sich auf die Rechtsfolgen nach Erteilung der Restschuldbefreiung. Durch die Restschuldbefreiung müssen die restlichen Schulden nicht mehr gezahlt werden. Dies hat zur Folge, dass Schuldnerinnen und Schuldner von der Verpflichtung zur Rückzahlung dieser Schulden befreit sind. Die Restschuldbefreiung ermöglicht einen wirtschaftlichen Neuanfang und ein Leben ohne Schuldenlast.
Mit der Erteilung der Restschuldbefreiung verlieren die Gläubiger die rechtliche Grundlage, aus den titulierten Forderungen zu vollstrecken. Die vor der Restschuldbefreiung bestehenden Titel bleiben zwar bestehen. Schuldnerinnen und Schuldner sind nicht mehr verpflichtet, diese Schulden zu begleichen.
Nach Erteilung der Restschuldbefreiung dürfen wegen der im Insolvenzverfahren festgestellten Forderungen keine Pfändungen und Vollstreckungsmaßnahmen mehr erfolgen. Wenn solche erfolgen, können sich Schuldnerinnen und Schuldner erfolgreich wehren durch eine Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO.
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