Unpfändbarkeit des Hausrats

Die Unpfändbarkeit des Hausrats bedeutet, dass bestimmte Gegenstände des täglichen Gebrauchs grundsätzlich nicht zur Begleichung von Schulden gepfändet werden dürfen. Dazu gehören zum Beispiel Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte und persönliche Gegenstände, die für eine angemessene Lebensführung der Schuldnerin bzw. des Schuldners notwendig sind.Es gibt verschiedene Vermögenswerte, die unter bestimmten Umständen unpfändbar sein können. Dazu gehören zum Beispiel ein angemessener Hausrat, der für eine bescheidene Lebensführung erforderlich ist, sowie angemessene Kleidung und persönliche Gebrauchsgegenstände. Unpfändbar können auch notwendige Arbeitsmittel sein, die zur Ausübung eines Berufes erforderlich sind, § 811 ZPO. Darüber hinaus können auch gesetzlich geschützte Vermögenswerte wie bestimmte Altersvorsorgeverträge, Rentenansprüche oder bestimmte Versicherungen von der Pfändung ausgenommen sein.

Welche Gegenstände sind unpfändbar?

Es gibt verschiedene Vermögenswerte, die unter bestimmten Umständen unpfändbar sein können. Dazu gehören zum Beispiel ein angemessener Hausrat, der für eine bescheidene Lebensführung erforderlich ist, sowie angemessene Kleidung und persönliche Gebrauchsgegenstände. Unpfändbar können auch notwendige Arbeitsmittel sein, die zur Ausübung eines Berufes erforderlich sind, § 811 ZPO. Darüber hinaus können auch gesetzlich geschützte Vermögenswerte wie bestimmte Altersvorsorgeverträge, Rentenansprüche oder bestimmte Versicherungen von der Pfändung ausgenommen sein.

Was geschieht, wenn der Gerichtsvollzieher nichts pfänden kann?

Findet der Gerichtsvollzieher bei der Vollstreckung keine pfändbaren Gegenstände oder Einkommensbestandteile, kann er dies protokollieren. Die Pfändung war dann erfolglos/fruchtlos.

Zurück zum Lexikon

Sie wollen Ihre Schulden loswerden? Kontaktieren Sie uns!

Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns an: 089 / 189 279 44 60

* = Pflichtfeld
Cookie-Einstellungen
Auf dieser Website werden Cookies eingesetzt. Einige der Cookies sind essenziell für die Funktion der Website, während andere uns helfen, die Nutzung der Website durch Besucher besser zu verstehen und eine bessere Nutzbarkeit zu erreichen.
Auf dieser Webseite verwendete Cookies/Dienste

Erforderliche Cookies

Erforderliche Cookies

Diese Cookies sind notwendig, damit die Website technisch funktioniert. Für erforderliche Cookies ist keine Einwilligung notwendig.

Name: wire
Domain: insocenter.de
Laufzeit: Sitzung
Zweck: Session-Verwaltung des Content-Management-Systems

Name: wires
Domain: insocenter.de
Laufzeit: Sitzung
Zweck: Session-Verwaltung des Content-Management-Systems

Name: wires_challenge
Domain: insocenter.de
Laufzeit: 30 Tage
Zweck: Session-Verwaltung des Content-Management-Systems

Name: PHPSESSID
Domain: insocenter.de
Laufzeit: Sitzung
Zweck: Verwaltung von Browser-Sitzungen

Name: privacywire
Domain: insocenter.de
Laufzeit: unbegrenzt
Zweck: Speichert Ihre Datenschutz-Einstellungen

Statistik

Google Analytics

Anbieter: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.

Opt-Out: https://adssettings.google.com/authenticated
Datenschutzerklärung: https://policies.google.com/privacy

Name: _ga
Domain: insocenter.de
Laufzeit: 2 Jahre
Zweck: Google Analytics: Dient zur Unterscheidung von Benutzern

Name: _gid
Domain: insocenter.de
Laufzeit: 24 Stunden
Zweck: Google Analytics: Dient zur Unterscheidung von Benutzern

Name: _ga_[container-id]
Domain: insocenter.de
Laufzeit: 2 Jahre
Zweck: Google Analytics: Wird verwendet, um den Sitzungsstatus zu erhalten.

Name: _gac_gb_[container-id]
Domain: insocenter.de
Laufzeit: 90 Tage
Zweck: Google Analytics: Enthält kampagnenbezogene Informationen

Name: _gat
Domain: insocenter.de
Laufzeit: 1 Minute
Zweck: Google Analytics: Zur Drosselung der Anzahl von Zugriffen

Ihre Cookie-Einstellungen wurden gespeichert.