Selbständigkeit trotz Insolvenz bezieht sich auf die Möglichkeit, trotz eines laufenden Insolvenzverfahrens eine selbständige Tätigkeit auszuüben. Diese wird regelmäßig aus der Masse freigegeben, § 35 Abs. 2 InsO.
Bei einer Insolvenz als Selbständiger wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, um die finanziellen Probleme zu regeln. Der Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung des Unternehmens und prüft die Möglichkeiten einer Sanierung oder einer geordneten Liquidation.
Die Dauer eines Insolvenzverfahrens für Selbständige kann unterschiedlich sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Komplexität des Falls und der Größe des Unternehmens. In der Regel dauert ein Insolvenzverfahren für Selbständige drei Jahre.
Grundsätzlich ist es möglich, sich trotz Insolvenz wieder selbstständig zu machen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen und unter Umständen Einschränkungen oder Auflagen gelten.
Die Anmeldung eines Kleingewerbes ist grundsätzlich auch während einer Insolvenz möglich. Allerdings sollten Sie beachten, dass möglicherweise bestimmte Beschränkungen oder Auflagen gelten. Es ist ratsam, sich diesbezüglich rechtlich beraten zu lassen.
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