Das Schutzschirmverfahren ist ein Instrument des Insolvenzrechts, das Unternehmen in der Krise eine geordnete Sanierung ermöglichen soll. Dabei beantragt das Unternehmen selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und stellt parallel einen Antrag auf Durchführung eines Schutzschirmverfahrens. Während des Verfahrens bleibt das Unternehmen in Eigenverwaltung und kann unter dem Schutz des Gerichts eine Sanierung planen und umsetzen. Das Schutzschirmverfahren verschafft dem Unternehmen eine Atempause, um sich neu aufzustellen und wirtschaftlich wieder auf Kurs zu kommen.
Das Schutzschirmverfahren ist ein Instrument des deutschen Insolvenzrechts, das insolventen Unternehmen eine Sanierung in Eigenverwaltung unter gerichtlicher Aufsicht ermöglicht. Dabei bleibt das Unternehmen handlungsfähig und kann sich unter dem Schutz eines vorläufigen Gläubigerausschusses sanieren und einen Sanierungsplan erarbeiten.
Für die Gläubiger bedeutet das Schutzschirmverfahren, dass das insolvente Unternehmen handlungsfähig bleibt und unter gerichtlicher Aufsicht eine Sanierung anstrebt. Die Gläubiger haben die Möglichkeit, ihre Forderungen im Verfahren anzumelden und am Sanierungsplan mitzuwirken. Ziel ist es, eine möglichst hohe Quote für ihre Forderungen zu erhalten und das Unternehmen langfristig zu stabilisieren.
Ja, das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Form des Insolvenzverfahrens. Es wird eingeleitet, wenn ein Unternehmen (drohend) zahlungsunfähig ist und die Voraussetzungen für eine Insolvenz vorliegen. Das Schutzschirmverfahren ermöglicht es dem Unternehmen, sich unter gerichtlicher Aufsicht zu sanieren und eine Insolvenz in Eigenverwaltung durchzuführen.
Der wesentliche Unterschied zwischen dem Schutzschirmverfahren und einer Regelinsolvenz besteht darin, dass das Unternehmen im Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung fortgeführt wird und die Geschäftsführung die Sanierungsbemühungen steuert. Im Gegensatz dazu übernimmt im Regelinsolvenzverfahren ein Insolvenzverwalter die Kontrolle über das Unternehmen mit dem Ziel, es zu liquidieren, zu sanieren oder zu verkaufen.
Nach Abschluss des Schutzschirmverfahrens kann das Unternehmen gestärkt aus der Sanierung hervorgehen. Es hat eine Restrukturierung durchgeführt, seine Schuldenlast reduziert und eine neue wirtschaftliche Perspektive geschaffen. Das Unternehmen kann fortgeführt werden und hat die Chance, auf gesunder Basis wieder erfolgreich am Markt zu agieren.
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