Die Restschuldbefreiungsphase ist der Zeitraum nach dem Insolvenzverfahren, in dem Schuldnerinnen und Schuldner bestimmte Obliegenheiten erfüllen müssen, um die Restschuldbefreiung zu erlangen. Während dieser Phase muss der pfändbare Teil des Einkommens an den Insolvenzverwalter abgetreten und bestimmte Auflagen und Obliegenheiten erfüllt werden. Werden alle Bedingungen erfüllt, dann kann am Ende die Restschuldbefreiung erteilt werden.
Die Restschuldbefreiung kann drei Jahre nach der Insolvenzeröffnung erteilt werden.
Mit der Erteilung der Restschuldbefreiung werden Schuldnerinnen und Schuldner von ihren restlichen Schulden befreit. Er kann einen wirtschaftlichen Neuanfang wagen und ist nicht mehr an die Schulden gebunden. Es liegt nun in der Verantwortung der Schuldnerinnen und Schuldner, ihre finanziellen Verhältnisse neu zu ordnen und verantwortungsvoll mit Geld umzugehen.
Die Erteilung der Restschuldbefreiung verbessert grundsätzlich die finanzielle Situation der Schuldnerinnen und Schuldner. Allerdings ist die Kreditwürdigkeit nach einer Insolvenz zunächst eingeschränkt. Der Insolvenzeintrag bei der SCHUFA bleibt für sechs Monate bestehen und kann bei der Kreditvergabe von Bedeutung sein. Zur Wiederherstellung der Kreditwürdigkeit ist es wichtig, finanzielle Stabilität, regelmäßige Einkünfte und Schuldenfreiheit über einen längeren Zeitraum nachzuweisen.
Die Restschuldbefreiung bleibt in der Regel sechs Monate nach Erteilung der Restschuldbefreiung in der SCHUFA gespeichert. Dieser Eintrag signalisiert potenziellen Kreditgebern, dass Schuldnerinnen und Schuldner ein Insolvenzverfahren durchlaufen haben. Nach Ablauf dieser Frist wird der Eintrag gelöscht und es wird kein Hinweis mehr auf die Insolvenz in der SCHUFA vermerkt. Es ist jedoch zu beachten, dass andere Informationen über die finanzielle Vergangenheit bei der SCHUFA bestehen bleiben und von potenziellen Kreditgebern berücksichtigt werden können.
Nach der Löschung der Restschuldbefreiung kann sich der SCHUFA-Score verbessern, da die Negativeinträge aus dem Insolvenzverfahren gelöscht werden. Allerdings ist zu beachten, dass auch andere Faktoren den Schufa-Score beeinflussen, wie z.B. laufende Kredite, pünktliche Zahlungen und Bonitätsauskünfte.
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