Bei der Regelinsolvenz, auch Regelverfahren genannt, handelt es sich um ein Insolvenzverfahren, das für Unternehmen oder Selbstständige mit größerem Vermögen und komplexeren finanziellen Verhältnissen vorgesehen ist. Im Regelinsolvenzverfahren wird die Insolvenzmasse erfasst, verwertet und zur Befriedigung der Gläubiger verwendet. Das Regelinsolvenzverfahren unterliegt bestimmten gesetzlichen Vorschriften und wird von einem Insolvenzverwalter geleitet.
Das Regelinsolvenzverfahren steht grundsätzlich allen natürlichen und juristischen Personen offen. Es richtet sich insbesondere an Unternehmen, (ehemals) Selbstständige und Freiberufler, die zahlungsunfähig sind oder bei denen der Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit vorliegt.
Das Regelinsolvenzverfahren wird eröffnet, wenn Schuldnerinnen oder Schuldner zahlungsunfähig sind und ihre Schulden nicht begleichen können. Es kann auch bei drohender Zahlungsunfähigkeit beantragt werden.
Bei der Regelinsolvenz sind verschiedene Dinge zu beachten. Die Schuldnerin bzw. der Schuldner muss alle erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen, um eine genaue Prüfung der Insolvenzmasse und der Gläubigerforderungen zu ermöglichen. Außerdem sollten Schuldnerinnen und Schuldner eng mit dem Insolvenzverwalter zusammenarbeiten und ihren Mitwirkungspflichten nachkommen.
Der wesentliche Unterschied zwischen einer Privatinsolvenz und einer Regelinsolvenz liegt in der Art der Schuldnerin bzw. des Schuldners. Die Privatinsolvenz ist ein Insolvenzverfahren für natürliche Personen, während die Regelinsolvenz vor allem für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler vorgesehen ist. Die Regelungen und Abläufe der beiden Verfahren können sich geringfügig unterscheiden.
Nach Abschluss des Regelinsolvenzverfahrens kann unter bestimmten Voraussetzungen die Restschuldbefreiung erteilt werden. Schuldnerinnen und Schuldner werden von ihren Restschulden befreit und können einen wirtschaftlichen Neuanfang wagen.
Die Dauer eines Regelinsolvenzverfahrens kann sehr unterschiedlich sein und hängt von verschiedenen Faktoren wie der Komplexität des Falles und der Mitwirkung der Beteiligten ab. In der Regel dauert das Verfahren einige Monate bis mehrere Jahre. Die Restschuldbefreiung wird jedoch nach drei Jahren erteilt.
Im Regelinsolvenzverfahren werden grundsätzlich alle bestehenden Schulden der Schuldnerin bzw. des Schuldners erfasst und geprüft. Dazu gehören Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern wie Lieferanten, Banken, Löhne und Gehälter, Steuerschulden und sonstige finanzielle Verpflichtungen.
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