Die Pfändungstabelle ist eine gesetzliche Regelung, die die Höhe des pfändbaren Einkommens festlegt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des pfändbaren Betrages, der bei einer Lohn- oder Kontopfändung berücksichtigt wird. Die Pfändungstabelle berücksichtigt unter anderem den Familienstand, die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen und das monatliche Nettoeinkommen der Schuldnerin bzw. des Schuldners. Sie legt fest, welcher Teil des Einkommens pfändbar ist und welcher Teil unpfändbar bleibt.
Ja, die Pfändungsfreigrenze wird jedes Jahr zum 01. Juli angepasst.
Die neue Pfändungstabelle wird in der Regel zum 01. Juli des Jahres veröffentlicht.
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