Die Mietkaution im Insolvenzverfahren bezeichnet die Sicherheitsleistung, die ein Mieter bei Abschluss eines Mietvertrages an den Vermieter zahlt. Wird der Mieter zahlungsunfähig und ein Insolvenzverfahren eröffnet, stellt sich die Frage, was mit der Mietkaution geschieht. Grundsätzlich wird die Mietkaution aus der Insolvenzmasse freigegeben.
Die Mietkaution wird im Insolvenzverfahren vom Insolvenzverwalter freigegeben (§ 109 InsO).
Während des Insolvenzverfahrens bleibt die Schuldnerin bzw. der Schuldner zur Zahlung der Miete verpflichtet. Sie bzw. er muss die Miete weiterzahlen.
Der Insolvenzverwalter schreibt den Vermieter an, um ihn über das laufende Insolvenzverfahren und die Situation der Schuldnerin bzw. des Schuldners zu informieren. Dabei kann es um Fragen der Mietzahlung, des Mietverhältnisses oder um eventuelle Zahlungsrückstände gehen. Der Vermieter wird aufgefordert, seine Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden und erhält gegebenenfalls Informationen über das weitere Vorgehen. Die Kaution wird hierbei freigegeben.
Grundsätzlich kann der Vermieter bei einer Privatinsolvenz nicht allein wegen der Zahlungsunfähigkeit des Mieters kündigen. Die Insolvenz beendet das Mietverhältnis nicht automatisch. Der Vermieter kann aber unter bestimmten Voraussetzungen kündigen, z. B. bei Mietrückständen oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Mieters. Dabei gelten die üblichen Kündigungsfristen und gesetzlichen Bestimmungen des Mietrechts.
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