Kostenstundung

Unter Kostenstundung versteht man die Stundung der Verfahrenskosten eines Insolvenzverfahrens. Wenn die Schuldner bzw. der Schuldner zahlungsunfähig ist und die Verfahrenskosten nicht aufbringen kann, kann er beim Gericht einen Antrag auf Stundung stellen. Damit wird die Zahlung der Verfahrenskosten für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt bzw. gestundet. Die Kostenstundung dient dazu, der Schuldnerin bzw. dem Schuldner in finanzieller Notlage den Zugang zum Insolvenzverfahren zu ermöglichen und eine faire Verfahrensbeteiligung zu gewährleisten.

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