Ein Gerichtsvollzieher ist eine Person, die im Auftrag des Gläubigers die Zwangsvollstreckung von Forderungen und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen durchführt. Der Gerichtsvollzieher ist befugt, Vollstreckungsmaßnahmen wie die Pfändung von Gegenständen, die Durchführung von Zwangsversteigerungen oder die Abnahme der Vermögensauskunft der Schuldnerin bzw. des Schuldners durchzuführen.
Ein Brief vom Gerichtsvollzieher kann kommen, wenn ein Gläubiger einen Vollstreckungstitel wie einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil erwirkt hat und die Zwangsvollstreckung gegen Schuldnerinnen bzw. Schuldner eingeleitet wird. In dem Schreiben wird über die bevorstehende Zwangsvollstreckung informiert und gegebenenfalls zur Abgabe der Vermögensauskunft aufgefordert.
Der Gerichtsvollzieher kommt mit einem Haftbefehl, wenn andere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolglos geblieben sind und die Schuldnerin bzw. der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen ist. Mit dem Haftbefehl kann der Gerichtsvollzieher Schuldnerinnen und Schuldner verhaften und in Erzwingungshaft nehmen, um sie zur Zahlung ihrer Schulden zu zwingen.
Ein gelber Brief vom Gerichtsvollzieher ist eine Vorladung oder Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft. In diesem Schreiben wird die Schuldnerin bzw. der Schuldner aufgefordert, eine Vermögensauskunft abzugeben, in der er seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse offenlegt. Das Schriftstück wird häufig auch als “gelber Brief” bezeichnet.
Der Gerichtsvollzieher kommt nach dem Vollstreckungsbescheid, wenn der Gläubiger die Zwangsvollstreckung einleiten will. Der Vollstreckungsbescheid ermöglicht es dem Gläubiger, die Zwangsvollstreckung einzuleiten, um die offene Forderung beizutreiben.
“Kuckuck” ist ein umgangssprachlicher Ausdruck dafür, dass der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Der Gerichtsvollzieher klebt ein Pfandsiegel (den „Kuckuck“) auf die gepfändeten Sachen.
Die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher erfolgt durch persönliche Übergabe des Schriftstücks an den Empfänger oder eine andere empfangsberechtigte Person. Der Gerichtsvollzieher sucht die betreffende Person an ihrer Wohn- oder Geschäftsadresse auf und übergibt ihr das Schriftstück. Die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher hat Beweiskraft.
Die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher kann je nach den Umständen und der Verfügbarkeit des Empfängers unterschiedlich lange dauern. Im Allgemeinen wird jedoch versucht, die Zustellung so schnell wie möglich durchzuführen.
Der Gerichtsvollzieher kann bestimmte Sachen pfänden, um die Schulden der Schuldnerin bzw. des Schuldners aus dem Erlös zu begleichen. Dazu gehören zum Beispiel Geld, Wertgegenstände, Fahrzeuge oder Forderungen gegen Dritte. Bestimmte Gegenstände sind jedoch in bestimmten Grenzen unpfändbar, z. B. notwendige Kleidung, Hausrat oder Gegenstände, die zur Berufsausübung benötigt werden. Die genauen Regeln über die Pfändbarkeit sind im Gesetz festgelegt.
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