Die Verschwiegenheit bezieht sich auf die Vertraulichkeit und Geheimhaltung von Informationen im Rahmen einer Schuldnerberatung oder eines Insolvenzverfahrens. Schuldnerberater und Insolvenzverwalter sind verpflichtet, die ihnen anvertrauten Informationen und persönlichen Daten der Klienten bzw. Schuldnerinnen oder Schuldner vertraulich zu behandeln. Die Verschwiegenheit dient dem Schutz der Privatsphäre und der Sensibilität der finanziellen Situation der Schuldnerinnen und Schuldner. Sie gewährleistet, dass diese offen und vertrauensvoll über ihre Situation sprechen können, ohne befürchten zu müssen, dass die Informationen unbefugt weitergegeben werden.
Rechtlich bedeutet Diskretion, dass eine Person, insbesondere ein Rechtsanwalt oder ein anderer Angehöriger eines Rechtsberufs, verpflichtet ist, vertrauliche Informationen und Angelegenheiten seiner Mandanten vertraulich zu behandeln und Verschwiegenheit zu wahren. Sie bezieht sich auf die Pflicht, Informationen nicht unbefugt weiterzugeben.
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