Eine Auffanggesellschaft, auch Auffanglösung genannt, ist eine Gesellschaft, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gegründet wird, um Teile eines insolventen Unternehmens fortzuführen. Dabei werden die überlebensfähigen Teile des Unternehmens auf eine neue Gesellschaft übertragen, um Arbeitsplätze zu erhalten und den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Die Auffanggesellschaft kann einen wirtschaftlichen Neuanfang ermöglichen und den Schaden für Gläubiger und Arbeitnehmer begrenzen.
Eine Auffanggesellschaft ist ein Instrument, um im Falle der Insolvenz oder Umstrukturierung eines Unternehmens die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufzufangen und ihren Arbeitsplatz zu sichern.
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